1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen
1.1 Diese AGB regeln Verkauf, Lieferung, Planung im vereinbarten Umfang, Montage, Wartung und Reparatur durch die Schraml Pergodesign GmbH (nachfolgend „wir“). Erfasst sind insbesondere Pergolen, Lamellen- und Faltdächer, Glasdächer, Verglasungen, Markisen, Sonnensegel, ZIP-Screens, Rollläden, Raffstores, Innenbeschattungen, Insektenschutz, Steuerungen und Zubehör.
1.2 Die AGB werden Vertragsbestandteil, wenn ihre Geltung vor Vertragsabschluss vereinbart wurde und der Kunde Gelegenheit hatte, ihren Inhalt einzusehen. Maßgeblich ist die bei Vertragsabschluss vereinbarte Fassung. Änderungen auf der Website ändern bestehende Verträge nicht.
1.3 Individuell getroffene Vereinbarungen haben Vorrang. Verbraucher sind Personen, für die das Geschäft nicht zum Betrieb ihres Unternehmens gehört; Unternehmer handeln im Rahmen ihres Unternehmens. Nur ausdrücklich so bezeichnete Sonderbestimmungen gelten ausschließlich für Unternehmer.
1.4 Entgegenstehenden AGB eines Unternehmenskunden widersprechen wir. Ihre Geltung bedarf unserer Zustimmung. Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben maßgeblich. ÖNORMEN werden nicht pauschal als Vertragsbedingungen einbezogen; anwendbare technische Anforderungen und ausdrücklich vereinbarte Normen bleiben zu beachten.
2. Angebote, Beratung und Vertragsabschluss
2.1 Angebote enthalten Leistungsumfang, Preis, Zahlungsbedingungen und Liefer- bzw. Ausführungszeitraum. Die Bindungsfrist ergibt sich aus dem Angebot. Ein als unverbindlich gekennzeichneter Kostenvoranschlag ist eine Schätzung. Gegenüber Verbrauchern gilt die Richtigkeit eines zugrunde gelegten Kostenvoranschlags als gewährleistet, wenn nicht ausdrücklich das Gegenteil erklärt wurde.
2.2 Die Erstberatung zur Angebotslegung ist kostenlos. Weiterführende Planung, Aufmaß ohne nachfolgenden Auftrag, Statikunterlagen oder andere Beratungsleistungen sind nur kostenpflichtig, wenn der Kunde zuvor über das Entgelt oder dessen Berechnung informiert wurde und die Leistung beauftragt hat.
2.3 Ein Vertrag kommt durch übereinstimmende Erklärungen über die wesentlichen Vertragsbestandteile zustande, insbesondere durch Annahme eines verbindlichen Angebots oder durch unsere Annahme der Kundenbestellung. Eine bloße Eingangsbestätigung ist keine Auftragsannahme. Abweichende Bestätigungen bedürfen der Zustimmung des Kunden.
2.4 Für Dokumentation und Beweisführung sollen Vereinbarungen und Änderungen in Textform, etwa per E-Mail, festgehalten werden. Wirksame individuelle oder mündliche Vereinbarungen werden dadurch nicht ausgeschlossen.
3. Aufmaß, Produktauswahl und Produktionsfreigabe
3.1 Maße, Ausführung, Farbe, Stoff, Bedienungsseite, Antrieb, Zubehör und Montageort werden im Auftrag bzw. in einer ergänzenden Freigabe festgehalten. Vorläufige Maße und Planungsannahmen werden als solche gekennzeichnet. Ergibt das endgültige Aufmaß einen anderen Leistungsumfang oder Preis, ist darüber vor Fertigungsbestellung eine Vereinbarung zu treffen.
3.2 Der Kunde prüft die ihm zur Auswahl oder Freigabe vorgelegten Angaben auf Übereinstimmung mit seinen Wünschen. Er übernimmt dadurch nicht die Verantwortung für unser fachgerechtes Aufmaß, unsere Planung oder die technische Eignung der von uns empfohlenen Ausführung.
3.3 Bei ausdrücklich vereinbarter Fertigung nach kundenseitig gelieferten Maßen oder Plänen ist der Kunde für deren Richtigkeit verantwortlich. Unsere fachlichen Prüf- und Warnpflichten bleiben bestehen. Nach dem Aufmaß dürfen relevante bauliche Verhältnisse nur in Abstimmung mit uns verändert werden.
3.4 Änderungen an Maßen, Ausführung, Farbe, Stoff, Motorisierung oder Zubehör nach Vertragsabschluss sind nur im Einvernehmen möglich. Nach Freigabe und Bestellung einer Maßanfertigung beim Hersteller oder nach Fertigungsbeginn besteht kein vertraglicher Anspruch auf eine solche Wunschänderung. Falls eine Änderung noch möglich ist, werden zusätzliche Kosten und geänderte Termine vorab vereinbart. Gesetzliche Mängel- und sonstige zwingende Rechte bleiben unberührt.
4. Maßanfertigungen, Rücknahme und Stornierung
4.1 Für vertragsgemäß gelieferte, mangelfreie Maßanfertigungen bieten wir keine freiwillige Rücknahme und keinen freiwilligen Umtausch an. Das betrifft Waren, die tatsächlich nach individuellen Kundenspezifikationen hergestellt oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten werden, etwa Beschattungen oder Verglasungen in individuell festgelegten Maßen.
4.2 Bei Fernabsatzverträgen oder außerhalb unserer Geschäftsräume geschlossenen Verträgen über solche Waren besteht nach § 18 Abs. 1 Z 3 FAGG grundsätzlich kein gesetzliches Rücktrittsrecht ohne Angabe von Gründen. Die Ausnahme greift nur bei tatsächlicher Individualanfertigung; eine bloße Sonderbestellung einer unveränderten Standardware genügt nicht. Auf den Ausschluss wird vor Vertragsabschluss gesondert hingewiesen. Die gesetzlich geregelten Sonderfälle nach § 18 Abs. 4 FAGG bleiben ausgenommen.
4.3 Der Ausschluss freiwilliger Rücknahme sowie die Ausnahme vom FAGG-Rücktritt lassen Gewährleistung, Schadenersatz und sonstige gesetzliche Rechte, insbesondere bei Mängeln oder Lieferverzug, unberührt. Diese Rechte gelten auch für Maßanfertigungen.
4.4 Außerhalb gesetzlicher Rücktritts-, Kündigungs- oder Aufhebungsrechte bedarf eine einvernehmliche Stornierung unserer Zustimmung. Es wird keine pauschale Stornogebühr vereinbart. Bei Abbestellung einer Werkleistung aus der Sphäre des Kunden richtet sich der Entgeltanspruch nach § 1168 ABGB; ersparte Aufwendungen, anderweitiger Erwerb und absichtlich versäumter Erwerb sind anzurechnen. Der Anspruch wird nachvollziehbar abgerechnet. Bei Kaufverträgen richten sich Ansprüche nach den dafür geltenden gesetzlichen Vorschriften.
5. Preise, Zusatzleistungen und Zahlung
5.1 Maßgeblich ist der vereinbarte Preis. Verbraucherpreise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Gegenüber Unternehmern werden Nettopreise ausdrücklich als solche ausgewiesen. Montage, Fahrt, Transport, Kran, Gerüst, Demontage und Entsorgung sind nur umfasst, soweit dies im Leistungsumfang angegeben ist. Zusätzliche Entgelte oder deren Berechnungsgrundlagen werden vor Beauftragung offengelegt.
5.2 Zusätzliche Leistungen werden vor Ausführung mit dem Kunden einschließlich Preis oder Berechnung nach vereinbarten Stundensätzen abgestimmt. Dies betrifft etwa unerwartete Anpassungsarbeiten, zusätzliche Befestigungen oder weitere Anfahrten. Bei erkennbarer beträchtlicher Überschreitung eines unverbindlichen Kostenvoranschlags informieren wir unverzüglich; die gesetzlichen Wahlrechte des Kunden bleiben bestehen. Eine allgemeine einseitige Preiserhöhung wird durch diese AGB nicht vereinbart.
5.3 Höhe und Fälligkeit von Anzahlungen und vereinbarten Teilzahlungen ergeben sich aus dem Auftrag. Ohne Vereinbarung besteht kein allgemeiner Anspruch auf Vorauszahlung. Soweit nicht anders vereinbart, ist die Schlusszahlung innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung und vertragsgemäßer Lieferung bzw. Fertigstellung fällig. Teilrechnungen richten sich nach einem vereinbarten Zahlungsplan.
5.4 Skonto gilt nur bei ausdrücklicher Vereinbarung und Einhaltung der vereinbarten Bedingungen. Ein vereinbarter Preisrabatt entfällt bei Zahlungsverzug nicht automatisch. Gesetzliche Leistungsverweigerungs-, Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte bleiben unberührt; eine kurze Einwendungsfrist gegen Rechnungen wird nicht vereinbart.
5.5 Bei Verbrauchern betragen Verzugszinsen 4 % pro Jahr. Bei Unternehmergeschäften gelten die gesetzlichen Zinsen nach § 456 UGB: bei zu verantwortendem Verzug 9,2 Prozentpunkte über dem maßgeblichen Basiszinssatz, andernfalls 4 % pro Jahr. Mahn- und Betreibungskosten werden nur nach den gesetzlichen Voraussetzungen verlangt; diese AGB begründen keine pauschalen Mahnspesen.
6. Lieferung, Termine und Verzögerungen
6.1 Liefer- und Ausführungszeiten werden auftragsbezogen vereinbart. Bei Fristen, die erst nach Aufmaß, Freigabe oder Anzahlung beginnen, wird dies im Auftrag festgelegt. Fehlende, erforderliche Mitwirkung des Kunden wird konkret mitgeteilt. Fixtermine und gesetzliche Rechte bei deren Nichteinhaltung bleiben wirksam.
6.2 Unvorhersehbare und auch bei zumutbarer Sorgfalt nicht vermeidbare Ereignisse außerhalb unseres Einflussbereichs können die Leistung vorübergehend behindern. Wir informieren den Kunden unverzüglich über Grund und voraussichtliche Dauer und wirken auf eine Begrenzung der Verzögerung hin. Eine Lieferantenverzögerung allein befreit uns nicht pauschal von unseren Vertragspflichten.
6.3 Gesetzliche Ansprüche bei Verzug, einschließlich Rücktritt nach angemessener Nachfrist und Schadenersatz bei Vorliegen der Voraussetzungen, bleiben bestehen. Eine starre Mindestnachfrist von vier Wochen oder eine zeitlich unbegrenzte Vertragsbindung wird nicht vereinbart.
6.4 Verzögert der Kunde durch fehlende Mitwirkung die Ausführung, werden Termine entsprechend der tatsächlich verursachten Behinderung neu abgestimmt. Gesetzlich ersatzfähige, nachgewiesene Mehrkosten können verlangt werden; wir informieren den Kunden rechtzeitig und vermeiden unnötige Aufwendungen.
7. Montage, Genehmigungen und bauliche Voraussetzungen
7.1 Vor Montage werden die erforderlichen Voraussetzungen mit dem Kunden abgestimmt: Zugänglichkeit, sichere Arbeitsflächen, erforderliche Strom- und Wasseranschlüsse, Zufahrt und gegebenenfalls Stellflächen für Hebezeuge. Besondere Anforderungen sowie kostenpflichtige Hilfsmittel werden rechtzeitig mitgeteilt und vereinbart.
7.2 Soweit nicht von uns übernommen, beschafft der Kunde erforderliche baurechtliche Bewilligungen, Anzeigen und Zustimmungen von Eigentümern oder anderen Berechtigten. Wir stellen die im Auftrag vereinbarten Produktunterlagen bereit und weisen im Rahmen unserer fachlichen Pflichten auf erkennbare Genehmigungsfragen hin. Eine Erfolgsgarantie für behördliche Entscheidungen wird nicht übernommen.
7.3 Der Kunde übermittelt vorhandene und ihm bekannte Angaben zu Leitungen, Abdichtungen, Dämmung, Untergrund, Fundamenten, Grenzverläufen und anderen Gefahrenquellen. Kundenseitige Vorarbeiten müssen dem vereinbarten Anforderungsprofil entsprechen. Unsere Verantwortung für Befestigung, fachgerechte Montage sowie gesetzliche Prüf- und Warnpflichten wird dadurch nicht ausgeschlossen.
7.4 Bei Pergolen, Glasdächern, Carports, Verglasungen und Dachänderungen sind die standortbezogenen Anforderungen an Schnee- und Windlast, Tragwerk, Fundamente und Verankerung zu berücksichtigen. Der Auftrag legt fest, welche Nachweise und statischen Leistungen wir erbringen und welche bauseits beizustellen sind. Eine Herstellerangabe zu einer Produktlast ersetzt keinen erforderlichen Nachweis für das gesamte Bauwerk und den konkreten Standort.
7.5 Beim Austausch vorhandener Eindeckungen, insbesondere von Kunststoffplatten gegen Glas, ist die Eignung der bestehenden Konstruktion vor Ausführung zu klären. Die Belastbarkeit wird nicht allein aus dem früheren Bestand abgeleitet. Erforderliche weitergehende Untersuchungen oder statische Berechnungen werden gesondert vereinbart.
7.6 Erkennt unser Fachpersonal ungeeignete Vorleistungen, Untergründe, Materialien oder Anweisungen, informieren wir den Kunden und setzen unsichere Arbeiten bis zur Klärung aus. Gesetzliche Warnpflichten bleiben bestehen. Aus der Mitwirkungspflicht des Kunden folgt kein pauschaler Haftungsausschluss für eigene Fehler.
7.7 Elektroanschlüsse und Eingriffe in eine bestehende Elektroinstallation erfolgen durch dazu befugte Fachkräfte. Ob diese Arbeiten enthalten oder bauseits auszuführen sind, ergibt sich aus dem Auftrag. Die technische Kompatibilität vereinbarter Steuerungen wird im Rahmen der geschuldeten Leistung geprüft.
7.8 Bohrungen und Befestigungen werden fachgerecht ausgeführt. Wiederherstellung von Putz, Anstrich, Fliesen oder sonstigen Oberflächen über die vereinbarte Montageleistung hinaus wird im Auftrag geregelt. Eine Haftung für von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursachte Schäden wird dadurch nicht ausgeschlossen.
7.9 Für vom Kunden beigestellte Materialien übernehmen wir keine Verkäufergewährleistung; für die von uns geschuldete Bearbeitung, Installation und unsere Prüf- und Warnpflichten bleiben wir verantwortlich. Mehrkosten aufgrund kundenseitiger Umstände werden nur nach den vertraglichen und gesetzlichen Voraussetzungen abgerechnet.
8. Übergabe, Gefahrtragung und Eigentumsvorbehalt
8.1 Nach Fertigstellung erfolgen Übergabe und Einweisung. Ein Übergabeprotokoll dient der Dokumentation und schließt nicht aufgeführte oder später erkannte Mängel nicht aus. Schweigen oder bloße Benutzung gelten nicht automatisch als vorbehaltlose Abnahme.
8.2 Bei Verbrauchern geht das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung grundsätzlich mit Übergabe an den Verbraucher oder einen von ihm bestimmten Dritten über. Gesetzliche Sonderfälle bleiben maßgeblich. Gegenüber Unternehmern richtet sich die Gefahrtragung nach den gesetzlichen Vorschriften und dem vereinbarten Lieferumfang.
8.3 Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung des dafür geschuldeten Entgelts unser Eigentum, soweit ein Eigentumsvorbehalt rechtlich bestehen kann. Bei untrennbarem Einbau gelten die gesetzlichen Regeln. Ein Recht auf eigenmächtiges Betreten, Demontieren oder Fernabschalten wird nicht vereinbart. Eine Herausgabe kann nur nach den gesetzlichen Voraussetzungen verlangt werden.
9. Bedienung, Wartung und Produkteigenschaften
9.1 Der Kunde erhält die für die vereinbarte Anlage erforderlichen Bedienungs-, Sicherheits- und Wartungsinformationen. Produktbezogene Grenzen, insbesondere zu Wind, Schnee, Regen und Frost, sind zu beachten. Sensoren und Automatikfunktionen sind innerhalb ihrer angegebenen Funktionsgrenzen zu verwenden.
9.2 Wettergrenzen, Dichtheit, Entwässerung, Kondensation, Glas- und Tuchoptik sowie Einsatzgrenzen werden anhand der konkreten Produkte und vereinbarten Eigenschaften beurteilt. Keine Produktgruppe wird pauschal als mangelhaftigkeitsfrei erklärt. Abweichungen von objektiv erforderlichen Eigenschaften werden bei Verbraucherverträgen, soweit gesetzlich erforderlich, vor Vertragsabschluss eigens erläutert und ausdrücklich gesondert vereinbart.
9.3 Normaler Verschleiß und erst nach Übergabe durch Fehlbedienung, Überlastung oder unterlassene erforderliche Wartung verursachte Schäden sind keine ursprünglichen Mängel. Unterlassene Wartung oder Eingriffe Dritter führen jedoch nicht automatisch zum Verlust sämtlicher Ansprüche; entscheidend ist der Zusammenhang mit dem geltend gemachten Mangel bzw. Schaden.
10. Gewährleistung, Reklamation und Garantie
10.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen, insbesondere ABGB, KSchG und gegebenenfalls VGG. Rechte von Verbrauchern werden nicht im Voraus eingeschränkt. Die einschlägigen gesetzlichen Fristen, Beweislastregeln und Ansprüche gelten auch für individuell gefertigte Produkte und Montageleistungen.
10.2 Eine Mängelmeldung mit Beschreibung und, soweit zumutbar, Fotos erleichtert die Bearbeitung. Verbraucher trifft keine besondere Untersuchungs- oder Rügepflicht. Eine Meldung innerhalb von zehn Tagen oder die schriftliche Form sind keine Voraussetzung für ihre gesetzlichen Ansprüche.
10.3 Der Kunde ermöglicht eine zumutbare Besichtigung und Mängelbehebung. Verbesserung oder Austausch erfolgen nach den gesetzlichen Regeln innerhalb angemessener Zeit und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten. Gesetzliche Ansprüche auf Preisminderung oder Vertragsaufhebung bleiben bestehen. Berechtigte Gewährleistungsarbeiten sind kostenfrei.
10.4 Stellt sich heraus, dass eine separat gewünschte Leistung nicht von der Gewährleistung umfasst ist, wird eine kostenpflichtige Diagnose oder Reparatur vor Durchführung vereinbart. Aus einer erfolglosen Reklamation entsteht nicht automatisch eine Untersuchungskostenpflicht.
10.5 Herstellergarantien sind zusätzliche Rechte nach der jeweiligen Garantieerklärung. Sie ersetzen oder verkürzen unsere gesetzlichen Pflichten nicht. Gesetzliche Aktualisierungspflichten für Waren mit digitalen Elementen bleiben bestehen.
10.6 Nur für Unternehmer: Bei beiderseitig unternehmensbezogenen Warenkäufen gelten die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten nach §§ 377 f UGB. Eine allgemeine Verkürzung der gesetzlichen Gewährleistungsfristen wird in diesen AGB nicht vereinbart.
11. Haftung, Unterlagen und Datenschutz
11.1 Unsere Haftung und die Zurechnung des Verhaltens unserer Erfüllungsgehilfen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Diese AGB enthalten keinen pauschalen Ausschluss für Montage-, Planungs-, Prüf- oder Warnfehler, Personenschäden, grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Zwingende Produkthaftungsansprüche bleiben bestehen.
11.2 An von uns erstellten Plänen, Zeichnungen und Entwürfen bleiben bestehende Urheber- und Nutzungsrechte gewahrt. Der Kunde darf Unterlagen für die vereinbarte Nutzung, behördliche Verfahren und zur Wahrnehmung seiner Rechte verwenden und hierzu an Berater oder Sachverständige weitergeben.
11.3 Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und unserer gesonderten Datenschutzerklärung. Werbung oder Veröffentlichung von Projektfotos werden nicht durch eine pauschale Zustimmung in diesen AGB erlaubt.
12. Gesetzlicher Rücktritt bei Verbraucherverträgen
12.1 Soweit das FAGG anwendbar ist und keine gesetzliche Ausnahme greift, steht Verbrauchern bei Fernabsatz- oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein Rücktrittsrecht innerhalb von 14 Tagen zu. Die erforderliche Belehrung und das Muster-Widerrufsformular werden vor Vertragsabschluss gesondert zur Verfügung gestellt; auf Papier oder einem anderen gesetzlich zulässigen dauerhaften Datenträger wird die Vertragsinformation bestätigt. Gesetzliche Fristverlängerungen bei fehlender Information bleiben bestehen.
12.2 Bei Dienstleistungen, etwa gesondert beauftragten Reparaturen, holen wir für einen gewünschten Beginn vor Ende der Rücktrittsfrist das erforderliche ausdrückliche Verlangen ein. Über die gesetzlich vorgesehenen Kostenfolgen eines Rücktritts sowie einen möglichen Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Erfüllung wird gesondert informiert. Eine allgemeine Zustimmung durch Akzeptieren dieser AGB ersetzt diese Erklärungen nicht.
12.3 Für vom Verbraucher ausdrücklich angeforderte dringende Reparatur- oder Instandhaltungsbesuche gelten die gesetzlichen Ausnahmen. Nicht verlangte Zusatzleistungen und nicht unbedingt notwendige zusätzliche Waren sind davon nicht automatisch erfasst. Die Maßanfertigungsausnahme wird nicht pauschal auf gesonderte Dienstleistungen übertragen.
12.4 Bei Abschluss über eine Online-Benutzeroberfläche wird eine gesetzlich erforderliche Online-Rücktrittsfunktion angeboten; über ihre Erreichbarkeit wird im jeweiligen Abschlussprozess informiert. Ein bloßes unverbindliches Kontaktformular stellt für sich noch keinen Vertragsabschluss dar. Andere zwingende gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben unberührt.
13. Rechtswahl und Gerichtsstand
13.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern entzieht diese Rechtswahl nicht den Schutz zwingender Vorschriften des Rechts ihres gewöhnlichen Aufenthalts, soweit diese nach den maßgeblichen Kollisionsregeln anwendbar sind.
13.2 Ausschließlich für Unternehmer wird als ausschließlicher Gerichtsstand das Bezirksgericht Neulengbach, 3040 Neulengbach, vereinbart, sofern es sachlich zuständig ist. Soweit die sachliche Zuständigkeit eines Landesgerichts besteht, wird das Landesgericht St. Pölten vereinbart. Zwingende Zuständigkeitsregeln gehen vor.
13.3 Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände, insbesondere die Schutzbestimmungen des § 14 KSchG und die einschlägigen europäischen Zuständigkeitsvorschriften. Eine ausschließliche Zuständigkeit Neulengbachs wird gegenüber Verbrauchern nicht vereinbart.
14. Beschwerden und Schlussbestimmungen
14.1 Beschwerden können an verkauf@schraml-pergodesign.at oder an unsere Geschäftsanschrift gerichtet werden. Kann eine Verbraucherstreitigkeit nicht beigelegt werden, erfüllen wir die Informationspflichten nach § 19 Abs. 3 AStG auf einem dauerhaften Datenträger und teilen die zuständige alternative Streitbeilegungsstelle sowie unsere Teilnahmeentscheidung mit.
14.2 Die Unwirksamkeit einer Bestimmung lässt die übrigen Bestimmungen unberührt, soweit der Vertrag ohne sie bestehen kann. Anstelle unwirksamer Bestimmungen gelten die gesetzlichen Regelungen. Eine automatische Ersetzung durch eine möglichst ähnliche, für den Kunden belastende Klausel wird nicht vereinbart.